Aktuelle Nachrichten
Ist die Frau im Islam erbberechtigt ?
Im Koran heißt es: "Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, ob es wenig oder viel sei." (4:7) Grundlage für die unterschiedliche Behandlung der Frau in Erbangelegenheiten bildet der Koranvers 4:11: "Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Daß die Frau "nur" die Hälfte des Anteils des Mannes bekommt, läßt sich damit erklären, daß der Mann allein dazu verpflichtet ist, für den Unterhalt der Familie aufzukommen (Koran 4:34); die Frau hingegen kann über ihren Erbanteil frei verfügen, ohne daß der Mann oder andere Familienangehörige einen Anspruch darauf erheben können (s. auch Frage 2 und 14).

















